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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11 (https://dejure.org/2012,12279)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.03.2012 - 12 A 2137/11 (https://dejure.org/2012,12279)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 (https://dejure.org/2012,12279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 6 K 768/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - 2 LB 43/07

    Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs eines Studenten bei abgebrochenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    vgl. zur Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung: BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 8 C 4.93 -, a. a. O., m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 LB 43/07 -, FamRZ 2008, 2156, juris; BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 9 ZB 05.2918 -, juris, jeweils mit Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerwG.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 14 A 425/10 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 LB 43/07 -, FamRZ 2008, 2156; VG München, Urteil vom 25. Juli 2008 - M 22 K 07.5814 -, juris.

    So OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 LB 43/07 -, a. a. O., m. w. N.

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 68.90.

    -, 8 C 70.90 -, BVerwGE 91, 82, juris, und Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 66.90 -, juris, ist die Inanspruchnahme von Wohngeld vielmehr schon dann missbräuchlich, wenn sie auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezuges zu erklären ist, d. h. um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 2440/09

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld ohne Vorlage von Nachweisen bei höherer Miete

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    - 12 A 2440/09 -, m. w. N., vorauszusetzen ist.

    ist der Senat auch in seinem oben zitierten Urteil vom 17. Juni 2011 - 12 A 2440/09 - ausgegangen.

  • VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    vgl. Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris.

    vgl. Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., § 18 WoGG a. F., Rn. 21 mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 -, a. a. O.

  • VG Braunschweig, 28.05.2009 - 3 A 129/08

    Missbräuchliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    - 9 N 8.09 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 28. Mai 2009 - 3 A 129/08 -, NVwZ-RR 2009, 771, juris, VG München, Urteil vom 3. Juli 2002.

    Ähnlich: VG Braunschweig, Urteil vom 28. Mai 2009 - 3 A 129/08 -, a. a. O.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    -Auszahlungsdepot deshalb als Einkommen zu behandeln seien, widerspreche dies der in § 488 BGB niedergelegten Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung, weil der Darlehensvertrag allen Anforderungen des bürgerlichen Rechts und insbesondere auch der Rechtsprechung des BFH vom 4. Juni 1991 zum Az. - IX R 150/85 - entsprochen habe und somit rechtswirksam gewesen sei.

    vgl. dazu, dass auch nach der Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 4. Juni 1991 - 9 R 150/85 -, NJW 1992, 391, bei einer Darlehensvereinbarung zwischen volljährigen Familienmitgliedern ein Fremdvergleich nicht geboten ist, weil Anhaltspunkte für einen Gestaltungsmissbrauch in diesen Fällen gerade nicht auf der Hand liegen:.

  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    - 8 C 4.93 -, NVwZ 1996, 175, juris; VG Ansbach, Urteil vom 1. Juni 2006 - AN 14 K 06.00494 -, juris, zu Anforderungen an die Prüfung bei Studenten und mit Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung des BVerwG und des VGH Baden-Württemberg.

    vgl. zur Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung: BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 8 C 4.93 -, a. a. O., m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 LB 43/07 -, FamRZ 2008, 2156, juris; BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 9 ZB 05.2918 -, juris, jeweils mit Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerwG.

  • BVerwG, 09.12.2011 - 5 B 28.11

    Wohnungsgeld: Berücksichtigung eines vermögensmindernden Darlehens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    Die Ernsthaftigkeit des Darlehensvertrages, von der etwa das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. November 2011 - 4 A 366/11 - oder auch jüngst das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 5 B 28/11 - eine wirksame Darlehensvereinbarung unter Angehörigen maßgeblich abhängig mache, ergebe sich vorliegend unwiderlegbar daraus, dass die Eltern des Klägers im Rahmen ihrer testamentarischen Verfügungen die Nichtrückführung des Darlehens im Erbfall mit einem finanziellen Verlust des Klägers bis zu 128.000,- EUR belegt hätten.

    vgl. zur Abgrenzung eines Darlehensvertrages von einer Schenkung maßgeblich anhand der Wirksamkeit und der Ernsthaftigkeit des Vertrages: BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 5 B 28.11 -, juris, und Sächs. OVG, Beschluss vom 7. September 2011 - 4 A 366/11 -, juris, mit Hinweis jeweils auf BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30.07 -, BVerwGE 132, 10, juris, (zum BAföG).

  • OVG Sachsen, 07.09.2011 - 4 A 366/11

    Darlehensvertrag, Ernsthaftigkeit, Fremdvergleich, Laufzeit, Zinsabsprache

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    Die Ernsthaftigkeit des Darlehensvertrages, von der etwa das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. November 2011 - 4 A 366/11 - oder auch jüngst das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 5 B 28/11 - eine wirksame Darlehensvereinbarung unter Angehörigen maßgeblich abhängig mache, ergebe sich vorliegend unwiderlegbar daraus, dass die Eltern des Klägers im Rahmen ihrer testamentarischen Verfügungen die Nichtrückführung des Darlehens im Erbfall mit einem finanziellen Verlust des Klägers bis zu 128.000,- EUR belegt hätten.

    vgl. zur Abgrenzung eines Darlehensvertrages von einer Schenkung maßgeblich anhand der Wirksamkeit und der Ernsthaftigkeit des Vertrages: BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 5 B 28.11 -, juris, und Sächs. OVG, Beschluss vom 7. September 2011 - 4 A 366/11 -, juris, mit Hinweis jeweils auf BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30.07 -, BVerwGE 132, 10, juris, (zum BAföG).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11
    vgl. zur Abgrenzung eines Darlehensvertrages von einer Schenkung maßgeblich anhand der Wirksamkeit und der Ernsthaftigkeit des Vertrages: BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 5 B 28.11 -, juris, und Sächs. OVG, Beschluss vom 7. September 2011 - 4 A 366/11 -, juris, mit Hinweis jeweils auf BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30.07 -, BVerwGE 132, 10, juris, (zum BAföG).
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit

  • BFH, 20.10.1999 - X R 132/95

    Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

  • BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07

    Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 66.90

    Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 3

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2010 - 9 N 8.09

    Wohngeld; Vermögen; Vermögensteuer; Vermögensteuerfreibetrag; Missbrauch;

  • VGH Bayern, 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959

    Wohngeldrecht: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme bei eigenem Vermögen //

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 14 A 425/10

    Bewertung der Leistung der Eltern i.H.v. 300 Euro monatlich als Unterhalt und

  • VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07

    Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens

  • VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03

    Rückforderung - Zu den Anforderungen an ein Darlehen unter Familienangehörigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2009 - 12 E 276/09

    Anspruch auf Bewilligung eines höheren Wohngeldes i.R.d. Ermittlung des

  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 8.75

    Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Qualifizierung einer Erfindung als neu -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 12 A 1202/11

    Berücksichtigung von durch einen Freund zur Verfügung gestellten 6.000,- Euro bei

  • VG München, 25.07.2008 - M 22 K 07.5814

    Wohngeld (Mietzuschuss); vorübergehende Abwesenheit; Ausbildung zur Kosmetikerin;

  • VG München, 03.07.2002 - M 22 K 01.2623

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Wohngeld bei gleichzeitiger Innehabung von

  • VGH Bayern, 08.02.2006 - 9 ZB 05.2918
  • VG München, 22.11.2007 - M 22 K 07.2313
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 175.81

    Wohngeld - Familienmitglied - Familienhaushalt - Abwesenheit - Dauerhaftigkeit

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 145.70

    Gewährung von Wohngeld - Familienmitglieder des Familienhaushaltes -

  • VG Ansbach, 01.06.2006 - AN 14 K 06.00494
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    § 21 Nr. 3 WoGG 2008 normiert als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 71 f. m.w.N.).

    Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG 2008 ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 14 und vom 6. Februar 2009 - 12 ZB 08.2959 - juris Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 75; ferner Urteil vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 3).

    Soweit im Rahmen der behördlichen oder gerichtlichen Prüfung wertmäßig von Orientierungs-, Richt- oder Vergleichsgrößen ausgegangen wird, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der weitreichenden Vermögenstoleranz des Wohngeldgesetzes an dem in § 6 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl I S. 2467), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), geregelten Freibetrag von etwa 61 000 EUR für die erste zu berücksichtigende unbeschränkt steuerpflichtige Person anlehnt (vgl. auch Nr. 21.36 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 i.d.F. vom 29. April 2009 ), begegnet dies keinen Bedenken, solange diesen Größen nicht die Bedeutung einer starren Vermögens(-unter-)-grenze mit Bindungswirkung beigemessen wird (ebenso VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 14, vom 11. Januar 2006 - 9 C 05.2277 - juris Rn. 65 und vom 6. Februar 2009 a.a.O. Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 a.a.O. Rn. 77).

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 901.18

    Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro

    § 21 Nr. 3 WoGG 2008 normiert als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 71 f. m.w.N.).

    Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG 2008 ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 14 und vom 6. Februar 2009 - 12 ZB 08.2959 - juris Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 75; ferner Urteil vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 3).

    Soweit im Rahmen der behördlichen oder gerichtlichen Prüfung wertmäßig von Orientierungs-, Richt- oder Vergleichsgrößen ausgegangen wird, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der weitreichenden Vermögenstoleranz des Wohngeldgesetzes an dem in § 6 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl I S. 2467), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), geregelten Freibetrag von etwa 61 000 ? für die erste zu berücksichtigende unbeschränkt steuerpflichtige Person anlehnt (vgl. auch Nr. 21.36 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 i.d.F. vom 29. April 2009 ), begegnet dies keinen Bedenken, solange diesen Größen nicht die Bedeutung einer starren Vermögens(-unter-)grenze mit Bindungswirkung beigemessen wird (ebenso VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 14, vom 11. Januar 2006 - 9 C 05.2277 - juris Rn. 65 und vom 6. Februar 2009 a.a.O. Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 a.a.O. Rn. 77).

  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17

    Bewilligung von Wohngeld, Haushaltsmitglied; Verantwortungs- und

    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss gebieten, dass die Gewährung von Wohngeld dem Zweck des Gesetzes widerspricht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2013, Az.: 5 C 21/12, Rn. 8, juris.) Als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme wird die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen angesehen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist.(Vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2012, Az.: 12 A 2137/11, Rn. 71 f. m.w.N., juris.) Der gesetzliche Ausschlussgrund knüpft an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten an, das mit dem in § 1 Abs. 1 WoGG geregelten Zweck des Gesetzes, Wohngeld nur zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu gewähren, nicht zu vereinbaren ist.
  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101

    Wohngeld; wiederkehrende Bezüge; Einmalzahlung; missbräuchliche Inanspruchnahme

    "Wiederkehrende Bezüge" liegen vor, wenn sie sich aufgrund eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe, wiederholen (BFH, U.v. 25.10.1994, Az. VIII R 79/91, RdNr. 27 m.w.N.; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 m.w.N.).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Fall, wenn die Inanspruchnahme auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezugs zu erklären ist, sich also mit anderen Worten als um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert darstellt (BVerwG, U.v. 4.11.1994, Az. 8 C 28/93 ; BayVGH, B.v. 25.11.08, Az. 12 ZB 08.1144 ; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).

    Auch das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 1994 (Az. VIII R 79/91 ) vermag eine abweichende Beurteilung nicht zu rechtfertigen (vgl. dazu auch OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).

  • VG Sigmaringen, 23.11.2022 - 7 K 3042/21

    Wohngeld; erhebliches Vermögen; Orientierungswert; Freigrenze bei Personen über

    Ausgeschlossen ist nach dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 71 f. m.w.N.).

    Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 14 und vom 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959 - juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 75; ferner BVerwG, Urteil vom 23.01.1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 3).

  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 4 A 608/11

    Wohngeld, Plausibilitätsprüfung, Berechnung Wohngeldanspruch, Gewerbetreibender,

    Dabei kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Antragstellung an (BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 2003, BVerwGE 119, 322, juris Rn. 11; OVG NRW, Urt. v. 19. März 2012 - 12 A 2137/11 -, juris Rn. 43; SächsOVG, Urt. v. 22. Juni 2010, NVwZ-RR 2010, 774, juris Rn. 29).

    Nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG sind sonstige Einkünfte Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören (OVG NRW, Urt. v. 19. März 2012 - 12 A 2137/11 -, juris Rn. 49, 55, 62; so auch VG Würzburg, Urt. v. 14. Juni 2012 - W 3 K 09.1101 -, juris Rn. 29 ff.).

  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 118/17

    Wohngeldanspruch; Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Tilgung eines Darlehens;

    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss gebieten, dass die Gewährung von Wohngeld dem Zweck des Gesetzes widerspricht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2013, Az.: 5 C 21/12, Rn. 8, juris.) Als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme wird die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen angesehen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist.(Vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2012, Az.: 12 A 2137/11, Rn. 71 f. m.w.N., juris.) Der gesetzliche Ausschlussgrund knüpft an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten an, das mit dem in § 1 Abs. 1 WoGG 2013 geregelten Zweck des Gesetzes, Wohngeld nur zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu gewähren, nicht zu vereinbaren ist.
  • OVG Sachsen, 16.03.2023 - 3 A 206/21

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bei der Wohngeldbewilligung;

    Dies betrifft Personen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist (BVerwG, a. a. O. Rn. 11; OVG NRW, Urt. v. 19. März 2012 - 12 A 2137/11 -, juris Rn. f. m. w. N.) Für die Frage, ob ein Missbrauchsvorwurf zu erheben ist, kann es danach beispielsweise eine Rolle spielen, über welches Einkommen der Antragsteller verfügt, ob das fragliche Vermögen seiner Alterssicherung dient, sowie gegebenenfalls, in welchen familiären, gesundheitlichen, sozialen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Betreffende lebt (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28. März 2012 - OVG B 4/11 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 14 E 495/14

    Einstellung der Zuwendungen der Schwester eines Sozialhilfeempfängers als

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1972, a. a. O. Rn. 24, ferner: OVG NRW, Beschlüsse vom 24.1.2014 - 14 E 1181/13 -, 12.7.2012 - 14 E 510/12 - und vom 26.1.2011 - 14 A 425/10 -, FamRZ 2011, 1338 (nur Leitsatz) = juris, sowie Urteil vom 19.3.2012 - 12 A 2137/11 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.6.2008 - 2 LB 43/07 -, FamRZ 2008, 2156.
  • VG Gera, 15.02.2018 - 6 K 669/16

    Wohngeld in Form des Mietzuschusses nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    Als Regelbeispiel für eine missbräuchliche Inanspruchnahme wird die Geltendmachung von Wohngeld durch Personen angesehen, die in der Lage sind, ihre finanziellen Verhältnisse so zu gestalten, dass sie die Belastung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme der Allgemeinheit aufzubringen vermögen und ihnen dies aus objektiver Sicht auch zuzumuten ist (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2012, Az.: 12 A 2137/11, Rn. 71 f. m.w.N., juris).
  • VG Köln, 15.03.2019 - 21 K 6189/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - 14 E 1181/13

    Ermittlung des Einkommens i.R. der Feststellung der Voraussetzungen für die

  • OVG Sachsen, 07.05.2013 - 4 A 438/11

    Wohngeld, Darlehen, Privatentnahmen vom Geschäftskonto

  • VG München, 22.01.2015 - M 22 K 14.4353

    Bewilligung von Wohngeld - Berechnungsgrundlage

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